4000 Euro Steuererstattung pro Jahr durch haushaltsnahe Dienstleistungen

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Wenn Mieter oder Bewohner von Eigentumswohnungen/-heimen können halthaltsnahe Dienstleistungen bei Ihrer Steuererklärung geltend machen. Dies betrifft alle Dienstleistungen, die auf dem eigenem bzw. angemietetem Grundstück in Anspruch genommen werden.

Wir erklären Ihnen hier, was sie dabei beachten müssen:

Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?

Dazu zählen alle reinen Dienstleistungen, die sonst von einem Familienmitglied erledigt werden würden. Dazu zählen arbeiten wie z.B.

  • Reinigung von Wohnung, Fenster und Teppich
  • Haushaltshilfe
  • Essenszubereitung in der eigenen Küche
  • Gartenarbeiten innerhalb des Grundstücks wie z.B. Hecken schneiden, Baumpflege, Baumschnitt, Rasenpflege. Auch die Entsorgung des Abfalls zählt dazu.
  • Hausmeisterarbeiten
  • Winterdienst
  • Fuswegreinigung (auch öffentlicher Gehweg)
  • Haustierbetreuung und -versorgung

Nicht erstattungsfähig sind arbeiten wie Nachhilfeunterricht oder Musikunterricht der Kinder, Arbeiten die nicht auf dem eigenen Grundstück verrichtet werden (Catering, Grabpflege usw. ).

Fallen die Dienstleistungen zu den Handwerksleistungen, sind diese nicht als haushaltsnahe, sondern als Handwerkerleistungen erstattungsfähig. Dafür gelten andere Bedingungen.

Wer kann die Erstattung erhalten?

Zu der Personengruppe, die von dieser Erstattung profitieren, gehören

  • Personen, die zur Miete wohnen
  • Haus- und Wohnungsbesitzer, soweit sie das Objekt selbst bewohnen
  • Mitglieder einer Wohnungseigentumsgesellschaft

Vermieter von Objekten bestreiten in dem jeweiligen Objekt keinen Haushalt und können dafür keine Erstattung erhalten.

Wenn die Dienste von Verwandten oder Haushaltsmitgliedern erbracht werden, ist die Erstattung auch ausgeschlossen.

Worauf muss man noch achten?

Die Arbeiten müssen von einem Dienstleister verrichtet werden. Diesem wird gegen Rechnungsstellung die Vergütung per Banküberweisung gezahlt. Ohne Rechnung oder bei Barzahlung werden die Kosten von den Finanzämtern nicht anerkannt.

Wie hoch ist die Erstattung ?

Haushaltsnahe Dienstleistungen können zu 20% erstattet werden. Der Maximalwert der Gesamtsumme aller Dienstleistungen beträgt allerdings 20.000 Euro pro Jahr.

Saomit ist eine Verminderung der Steuerschuld von bis zu 4000 Euro möglich.

 

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